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Allgemeine Geschäfts­bedingungen mit Kunden­infor­mationen

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Innodrei GmbH, Inhaber: Felix Heuer und Oliver Kruggel, Niederlassung: Rheinpromenade 4a, 40789 Monheim am Rhein, Zweigniederlassung: Hochstraße 11 42697 Solingen (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen Montags bis Freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 157 33726199 sowie per E-Mail unter mail@innodrei.de.

1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche „Weiter zur Kasse“ zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2. Über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 5 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 5 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.

3.4. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit

5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmte Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel im Rahmen des Bestellvorgangs unterrichtet.

6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie

Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.

9. Haftung

9.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

9.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

9.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10. Speicherung des Vertragstextes

10.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

10.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.2. Vertragssprache ist deutsch.

12. AGB für gebuchte Veranstaltungen

12.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Innodrei GmbH und unseren Auftraggebern. Die AGB werden vom Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

12.2 Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden gültig. Angebote, die dem Kunden vorliegen sind maximal 30 Tage, ab dem Angebotsdatum, gültig.

12.3 Auftragserteilung und Leistung

12.3.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag, bzw. die schriftliche Beauftragung oder das mit dem Kunden abgestimmte Angebot in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

12.3.2 Über den Vertrag hinausgehende Tätigkeiten, Mehrleistungen der Innodrei GmbH, werden nach den genannten Innodrei Verrechnungssätzen im Angebot oder dem Vertrag vergütet.

12.3.3 Der Kunde kann der Innodrei GmbH Aufträge postalisch oder per Email erteilen. Der Auftrag gilt als angenommen, sobald uns der vom Auftraggeber unterschriebene Vertrag bzw. die Beauftragung schriftlich (z.B. auch per Email) vorliegt.

12.3.4 Sollte die Innodrei GmbH selbstständige Kooperationspartner bei Projekten einsetzen, besteht die Geschäftsbeziehung weiterhin zwischen der Innodrei GmbH und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Absprachen über Vertragsänderungen oder Mehrleistungen müssen immer zwingend mit der Innodrei GmbH erfolgen, ansonsten sind diese ungültig.

12.3.5 Die für den Kunden anfallenden Kosten sind in dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Rechnung genannt. Mit der Annahme des Auftrages erklärt sich der Kunde, mit den im Vertrag geäußerten Zahlungsforderungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Innodrei GmbH einverstanden.

12.3.6 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der Innodrei GmbH und dem Auftraggeber.

12.4 Preise

12.4.1 Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Durchführungstag gültigen Mehrwertsteuer.

12.4.2 Die Preisangaben beziehen sich auf die in der Auftragsklärung besprochene Personenzahl sowie die beschriebenen Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenreduzierung, wenn die Teilnehmerzahl sinkt.

12.4.3 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des kalkulatorischen Angebotes sind, gelten als Mehrleistungen, die gesondert entlohnt werden.

12.4.4 Wenn nicht anders angegeben, sind vom Auftraggeber je nach Einsatz folgende Kosten zusätzlich zu übernehmen: Unterbringung und Verpflegung der Innodrei Mitarbeiter, Fahrtkosten der Mitarbeiter in Höhe von € 0,75 pro km.

12.5 Zahlung und Fälligkeit

12.5.1 Der Anspruch auf Zahlung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von der Innodrei GmbH erbracht wurde.

12.5.2 Bei Rechnungen gilt das allgemeine Zahlungsziel von zehn Tagen. Sollte die Zahlung nach einem Monat immer noch nicht erfolgt sein, wird eine Mahnung, mit einer Mahngebühr in Höhe von 10% der Vertragssumme, gestellt.

12.6 Rücktritt und Terminverschiebung durch den Kunden Bei Absage oder Verschiebung eines Termins durch den Kunden hat dieser mindestens den folgenden Prozentsatz der vereinbarten Summe zu bezahlen: ab 90 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 25 % ab 60 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 50 % ab 30 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 75 % ab 15 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 100 % Sind schon höhere Kosten angefallen, sind auch diese zu tragen.

12.7 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt der Innodrei GmbH alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

12.8 Verschwiegenheitsklausel Die Innodrei GmbH ist verpflichtet, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für dessen Kooperationspartner. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist die Innodrei GmbH verpflichtet, die zum Zwecke ihrer Auftragserledigung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

12.9 Inhalt und Ablauf

12.9.1 Für die Gestaltung der Dienstleistung sind die Innodrei Mitarbeiter verantwortlich. Der Auftraggeber hat ein Mitspracherecht. Die Innodrei GmbH führt die vereinbarte Dienstleistung grundsätzlich unabhängig von Witterungs- und geänderten Rahmenbedingungen durch. Stellen die Innodrei Mitarbeiter während der Durchführung fest, dass Änderungen am ursprünglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Konzept nötig sind (z.B. durch gruppendynamische Prozesse, Witterungsbedingungen oder behördliche Verfügungen), so entscheiden sie über Art und Umfang der Änderung im Rahmen ihres fachlichen Ermessensspielraums. Die Innodrei GmbH wird den Kunden über die als nötig erachteten konzeptionellen oder methodischen Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Es besteht kein Recht des Kunden, den vereinbarten Preis zu kürzen. Die Innodrei GmbH kann den Erfolg der Veranstaltung nicht garantieren, wird aber nach bestem Wissen und Gewissen gemeinsam mit den Teilnehmern/-innen den Erfolg der Veranstaltung anstreben.

12.9.2 Die Innodrei GmbH ist berechtigt und verpflichtet, die Veranstaltung zu unterbrechen, soweit sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass aufgrund der Fortführung der Veranstaltung eine Gesundheitsgefährdung oder ein Sicherheitsrisiko für die Teilnehmenden nicht ausgeschlossen werden kann.

12.10. Innodrei Mitarbeiter Die Mitarbeiter, welche zur Durchführung der Dienstleistung eingesetzt werden, werden von Innodrei ausgesucht. Der Kunde kann Präferenzen zu Mitarbeitern äußern, hat aber keinen endgültigen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter. Der Kunde hat gegenüber den von Innodrei eingesetzten Mitarbeitern kein Weisungsrecht.

12.11 Nutzungsrechte

12.11.1 Das Urheberrecht an Teilnehmerunterlagen und sonstigen Materialien gebührt allein der Innodrei GmbH. Der Auftraggeber und/oder die Teilnehmer haben nicht das Recht, diese Unterlagen ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von Innodrei zu reproduzieren oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Auch ein Ton- oder Videomitschnitt des Workshops ist ohne schriftliche Genehmigung von Innodrei nicht gestattet.

12.11.2 Die Innodrei GmbH überträgt die ausschließlichen Nutzungsrechte aller von ihr im Rahmen dieses Auftrags geschaffenen Ideen und Arbeiten auf den Kunden ausschließlich für den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Verwendungszweck.

12.11.3 Nutzt der Kunde abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe oder Ideen, die eine geistige Schöpfung von Innodrei oder der von ihr beauftragten Dritten darstellt außerhalb des Auftrags, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu treffen.

12.12 Offene Veranstaltungsformate

12.12.1 Als offene Veranstaltungsformate gelten Termine, zu denen sich Teilnehmer als Einzelteilnehmer anmelden. Der Inhalt offener Veranstaltungen wird von der Innodrei GmbH entsprechend der jeweiligen Ausschreibung gestaltet.

12.12.2 Die Anmeldung einzelner Teilnehmer zu offenen Veranstaltungen ist gültig, sobald eine entsprechende Zusage des Teilnehmers in schriftlicher Form bei der Innodrei GmbH eingegangen ist.

12.12.3 Die Zahlungsbedingungen für offene Veranstaltungen sind der entsprechenden Rechnung oder den jeweiligen Anmeldebedingungen zu entnehmen. In der Regel ist die Zahlung vor Veranstaltungsbeginn fällig.

12.12.4 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Erfolgt ein Rücktritt oder wird die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht angetreten, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Wenn keine gesonderte Regelung mitgeteilt wurde, gelten folgende Kostensätze: ab 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % ab 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % ab 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %

12.12.5 Wir sind berechtigt die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, wird die Veranstaltung spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn abgesagt und der bereits gezahlte Teilnehmerbetrag zurückerstattet.

12.13 Nennung des Kunden als Referenz

12.13.1 Die folgenden Details des Kunden dürfen von der Innodrei GmbH zu Referenz- und Werbezwecken auf unserer Website, in Präsentationen, über Social Media, Werbematerial aller Art und unabhängig vom Medium (inklusive Messeauftritte) verwendet werden: Firma, Logo(s) und sonstige Kennzeichen. Das Auftragsthema kann, je nach vorheriger schriftlicher Absprache mit dem Auftraggeber, über oben genannte Kanäle kommuniziert werden.

12.13.2 Zudem wird der Innodrei GmbH gestattet, Bildmaterial aus den Workshops, mit Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer, für Werbezwecke über Social Media (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing oder Blog) zu nutzen.

12.14 Haftungsbeschränkung

12.14.1 Die Innodrei GmbH übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.

12.14.2 Die Innodrei GmbH ist verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet die Innodrei GmbH nicht für den Fall, dass der Erfolg einer vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.

12.14.3 Die Innodrei GmbH haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.

12.14.4 Die Haftung der Innodrei GmbH beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.14.5 Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

12.14.6 Die Innodrei GmbH haftet nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl und sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern diese nur als Vermittler auftreten.

12.14.7 Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linien- oder Charterverkehr erbracht, so sind dies Fremdleistungen. Die Innodrei GmbH haftet auch dann nicht, wenn die Innodrei Mitarbeiter an diesen Leistungen teilnehmen.

12.14.8 Können die Innodrei Mitarbeiter wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihnen nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zum vereinbarten Termin abhalten, so ist die Innodrei GmbH verpflichtet alsbald einen Ersatztermin zu benennen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns sind ausgeschlossen.

12.15 Mängelrüge

12.15.1 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

12.15.2 Sollte der Auftraggeber eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gutachten untermauert werden.

12.15.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss der Innodrei GmbH die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.

12.16 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

12.17 Anzuwendendes Recht Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Innodrei GmbH ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

12.18 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.18.1 Erfüllungsort ist der jeweils gewählte Ort der Durchführung.

12.18.2 Sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, ist der Auftraggeber für die Bereitstellung einer geeigneten Räumlichkeit verantwortlich.

12.18.3 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Monheim örtlich zuständige Amtsgericht Düsseldorf vereinbart.

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